Versicherungsinformationen
(nicht nur) für Elektroautofahrer
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KFZ-Haftpflichtversicherung
Ein Fahrzeug muss immer die in § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflichtVG) gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung haben. Damit sind Schäden abgesichert, die man einem Dritten zufügt.
Beispiel: Du verursachst einen Auffahrunfall. Die Versicherung zahlt die Reparatur des gegnerischen Fahrzeugs und ggf. Behandlungskosten bei Verletzungen.
Nicht abgedeckt: Schäden am eigenen Fahrzeug, vorsätzliche Handlungen, Rennfahrten.
Bei der Zulassung des Fahrzeuges beim Straßenverkehrsamt muss man das Bestehen einer KFZ-Haftpflichtversicherung nachweisen. Dies geschieht durch Vorlage einer sog. elektronischen Versicherungsbestätigung (kurz eVB), die man von seiner Versicherung erhält, wenn man den Versicherungsvertrag abschließt.
Ein Versicherungsvertrag entsteht durch Angebot und Annahme. Du beantragst eine Versicherung online oder beim Vertreter. Nach Prüfung deiner Angaben erhältst du eine Police – damit ist der Vertrag geschlossen. Mit der eVB-Nummer, die du beim Vertragsschluss erhältst, kannst du dein Fahrzeug dann bei der Zulassungsstelle zulassen.
Kaskoversicherungen
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Haftpflichtversicherung kann man zusätzlich auch noch freiwillig eine Kaskoversicherung abschließen. Damit sind Schäden am eigenen Fahrzeug abgesichert.
Innerhalb der Kaskoversicherung unterscheidet man noch zwischen Teilkasko und Vollkasko.
In der Teilkasko sind Schäden am eigenen Fahrzeug durch Ereignisse, die man nicht selbst verschuldet hat, versichert.
- Glasbruch
- Brand,
- Zusammenstoß mit Haarwild oder Tieren allgemein (je nach Tarif),
- Hagel,
- Diebstahl des Fahrzeuges oder deren Teile,
- Naturereignisse (Sturm, Hagel, Schnee- oder Schlammlawinen, sog. Muren, und Überschwemmungen)
- Marderbisse und deren Folgeschäden (je nach Tarif).
Die Vollkasko enthält alle Leistungen der Teilkasko und deckt zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug ab – auch bei selbst verschuldeten Unfällen oder Vandalismus. Besonders für Neuwagen oder Fahrzeuge mit hohem Restwert ist sie empfehlenswert.
Schadenfreiheitsklasse (sog. SF-Klasse)
Sowohl in der KFZ-Haftpflichtversicherung als auch in der Vollkaskoversicherung gibt es sogenannte Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). Diese zeigen an, wie viele Jahre man unfallfrei gefahren ist, also ohne einen Schaden, den die Versicherung zahlen musste. Je länger man unfallfrei bleibt, desto höher steigt man in der SF-Klasse – und desto weniger Beitrag muss man zahlen.
Passiert aber ein Unfall, bei dem die Versicherung zahlen muss, wird man in eine niedrigere SF-Klasse zurückgestuft. Das heißt: Die Beiträge steigen – oft für viele Jahre. Wie stark man zurückgestuft wird, hängt davon ab, bei welcher Versicherung man ist und in welcher SF-Klasse man vorher war. Es gibt also keine festen Regeln – das kann je nach Anbieter unterschiedlich sein.
Gerade bei kleineren Schäden kann es deshalb sinnvoll sein, sich vorab von der Versicherung ausrechnen zu lassen, wie teuer die Rückstufung auf Dauer ist. Manchmal ist es günstiger, den Schaden selbst zu bezahlen, statt jahrelang höhere Beiträge zu zahlen.
In der Haftpflichtversicherung – also wenn du jemand anderem einen Schaden zugefügt haben – ist das aber nicht ganz so einfach: Die geschädigte Person hat einen sogenannten Direktanspruch gegenüber deiner Versicherung. Das bedeutet: Sie darf sich direkt an Ihre Versicherung wenden und von dort den Schaden ersetzt bekommen – ohne Umweg über dich. Deshalb kannst du nicht selbst mit dem Unfallgegner abrechnen, auch wenn du das vielleicht vorhattest. Deine Versicherung ist gesetzlich verpflichtet, den Schaden zu prüfen und – wenn der Anspruch berechtigt ist – direkt zu regulieren, unabhängig davon, ob du das willst oder nicht.
Hinzu kommt, dass deine Versicherung laut den Versicherungsbedingungen eine sogenannte Regulierungsvollmacht hat. Das bedeutet, sie ist allein berechtigt und verpflichtet, sich um die gesamte Schadensabwicklung zu kümmern – und zwar in deinem Namen. Sie prüft, ob der Anspruch berechtigt ist und in welcher Höhe er gezahlt wird. Sie kann sogar entscheiden, einen Schaden ganz oder teilweise abzulehnen, wenn er unberechtigt ist.
Der große Vorteil für dich: Du musst dich um nichts kümmern. Die Schadensregulierer deiner Versicherung sind Profis, die genau wissen, worauf es ankommt. Sie zahlen nur das, was wirklich gerechtfertigt ist – und wehren überzogene oder falsche Forderungen ab. Und wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, lässt deine Versicherung einen Anwalt für dich und sich selbst einschalten und übernimmt die gesamten Kosten – auch das ist in der Haftpflichtversicherung mit abgesichert.
Nachträglich kannst du den Schaden aber von der Versicherung "zurückkaufen". Das heißt: Du zahlst deiner Versicherung den Betrag, den du an den Unfallgegner gezahlt hat – und verhinderst damit die Rückstufung. Auf Anfrage macht dir deine Versicherung ein entsprechendes Angebot.
Trotzdem ist es oft besser, den Schaden erstmal über die Versicherung regulieren zu lassen. Die Mitarbeiter dort wissen genau, was bezahlt werden muss und was nicht. Wenn du dich sich selbst mit dem Unfallgegner einigen willst, kann es schnell passieren, dass du zu viel zahlst oder etwas übersiehst. Die Versicherung prüft die Forderungen und schützt dich somit auch vor unberechtigten Ansprüchen.
Berechtigter Fahrer
Ein berechtigter Fahrer ist eine Person, die im Versicherungsvertrag genannt ist oder vom Versicherungsnehmer ausdrücklich und rechtmäßig dazu befugt wurde, das Auto zu fahren. Wichtig ist dabei: Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (Führerschein) sein und das Fahrzeug sicher führen können.
Beim Vertragsschluss muss man angeben, wer das Fahrzeug regelmäßig fährt – etwa der Versicherungsnehmer selbst, Familienmitglieder oder ein junger Fahrer unter 24 Jahren. Diese Angaben beeinflussen die Höhe des Versicherungsbeitrags. Werden falsche oder unvollständige Angaben gemacht (z. B. ein junger Fahrer wird verschwiegen), kann das zu Nachforderungen, Leistungskürzungen oder sogar zur Kündigung des Vertrags führen.
Kommt es zu einem Unfall mit einem nicht berechtigten Fahrer, prüft die Versicherung, ob dennoch Versicherungsschutz besteht. In der Regel zahlt sie zunächst den Schaden, kann aber:
- einen höheren Beitrag rückwirkend verlangen,
- eine vertraglich vereinbarte hohe Selbstbeteiligung abziehen oder
- im Extremfall den Vertrag kündigen.
Fährt jemand das Fahrzeug ohne Führerschein, unter Alkoholeinfluss oder unter Drogeneinfluss, kann die Versicherung ihre Leistung je nach Schwere des Verstoßes ganz oder teilweise verweigern. Besonders in der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung kann es dann keine oder nur eine gekürzte Zahlung geben. In der Haftpflichtversicherung muss die Versicherung zwar den Schaden des Unfallopfers zahlen, kann aber unter Umständen bis zu 5.000 Euro vom Versicherungsnehmer zurückfordern.
Deshalb gilt: Nur Personen mit gültigem Führerschein, im nüchternen Zustand und im Rahmen des Versicherungsvertrags dürfen das Fahrzeug fahren – sonst kann es teuer werden.
Fahrzeugnutzung
Bei der Fahrzeugnutzung ist wichtig, zwischen erlaubten und nicht erlaubten Verwendungszwecken zu unterscheiden – denn die Nutzung hat direkten Einfluss auf den Versicherungsschutz. Hier die wichtigsten Punkte einfach erklärt:
1. Privat oder gewerblich
Private Nutzung ist in der Regel problemlos versichert – also Fahrten zur Arbeit, Einkaufen, Urlaub etc.
Gewerbliche Nutzung (z. B. als Taxi, Lieferdienst, Fahrschule oder für regelmäßige berufliche Transporte) muss ausdrücklich im Vertrag angegeben werden. Wird ein Fahrzeug gewerblich genutzt, obwohl es nur privat versichert ist, kann die Versicherung im Schadenfall Leistungen kürzen oder verweigern.
2. Fahrten auf der Rennstrecke oder bei Rennen
Fahrten auf Rennstrecken oder bei Motorsportveranstaltungen sind in der Regel nicht versichert – egal ob es um Höchstgeschwindigkeit geht oder nicht (z. B. auch bei Gleichmäßigkeits- oder Touristenfahrten).
Manche Versicherungen schließen auch Fahrten abseits öffentlicher Straßen (z. B. Offroad-Parks, Feld- und Waldwege) aus.
3. Sonderfälle
Fahrten ohne behördliche Genehmigung, z. B. illegale Rennen, führen zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes.
Auch Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder Drogen oder ohne gültige Fahrerlaubnis sind nicht gedeckt.
Wichtig:
Die im Versicherungsschein angegebene Art der Nutzung muss immer der tatsächlichen Nutzung entsprechen. Ändert sich etwas (z. B. das Fahrzeug wird plötzlich für Lieferfahrten eingesetzt), muss das der Versicherung sofort gemeldet werden.
Wer sein Fahrzeug nicht vertragsgemäß nutzt, riskiert im Schadenfall Leistungskürzungen, hohe Rückforderungen oder die Kündigung des Vertrags. Daher ist es wichtig, bei Vertragsabschluss ehrlich und genau zu sein – und Änderungen rechtzeitig mitzuteilen.
Mitversicherte Fahrzeugteile – das musst du wissen
Du hast dein Auto mit viel Liebe zum Detail umgebaut oder getunt? Dann solltest du genau prüfen, ob alle Fahrzeugteile auch wirklich durch deine Kaskoversicherung abgesichert sind.
✅ 1. Grundvoraussetzung: Du brauchst mindestens eine Teilkaskoversicherung
Wenn es um den Diebstahl von Fahrzeugteilen geht (z. B. Felgen, Scheinwerfer, Außenspiegel), reicht eine Teilkaskoversicherung aus. Eine Vollkaskoversicherung brauchst du nur, wenn keine Teile gestohlen, sondern dein Auto nur beschädigt wurde – etwa durch Vandalismus oder Unfall.
🔧 2. Auch Begleitschäden sind mitversichert
Die Teilkasko zahlt nicht nur die entwendeten Teile, sondern auch Schäden am Fahrzeug, die im Zusammenhang mit dem Diebstahl stehen – zum Beispiel:
⚠️ 3. Nur legale und eingetragene Fahrzeugteile sind versichert
Ein ganz wichtiger Punkt: Fahrzeugteile sind nur dann versichert, wenn sie zulässig und legal eingebaut wurden. Das bedeutet:
Ohne Eintragung oder bei nicht erlaubtem Tuning kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
💶 4. Achtung: Begrenzte Deckungssummen für Zubehör
Viele Versicherer unterscheiden bei Fahrzeugteilen zwischen:
Für Zubehör (z. B. Spoiler, Sonderfelgen, Car-HiFi, Zusatzanzeigen, Sportfahrwerke etc.) gelten oft Deckelungen in den Versicherungsbedingungen. Preiswerte Grundtarife haben regelmäßig eine niedrige Deckungssumme, Premiumtarife eine hohe Deckungssumme oder sogar unbegrenzt.
📌 5. Was du als Tuning-Fan unbedingt tun solltest:
✅ Lies die Tarifbedingungen deiner Versicherung genau!
✅ Hebe Rechnungen und TÜV-Bescheinigungen auf.
✅ Lass dich beraten, wenn du hochwertige Umbauten oder viel Zubehör hast.
Wenn du teure Umbauten hast, lohnt sich also ein genauer Blick in den Vertrag – oder ein Wechsel in einen Tarif, der wirklich zu deinem Fahrzeug passt.
Wie kann ich die Versicherung kündigen oder wechseln?
Ein Versicherungswechsel ist meist zum Ende des Kalenderjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat – das heißt: Bis zum 30. November musst du kündigen, wenn du zum 1. Januar wechseln willst.
Manche Versicherer bieten allerdings auch unterjährige Verträge an, die nicht zum Jahresende, sondern zu einem anderen Zeitpunkt enden. In diesen Fällen gilt die Kündigungsfrist einen Monat vor Vertragsende. Daher ist es wichtig, einen Blick in die Vertragsunterlagen zu werfen, um keine Frist zu verpassen.
Ein Sonderkündigungsrecht gibt es zum Beispiel:
- nach einem Schadensfall,
- bei Beitragserhöhungen,
- bei Fahrzeugverkauf.
Wenn du wechselst, bekommst du vom neuen Anbieter eine neue eVB-Nummer – mit dieser kannst du das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ummelden oder weiterführen.
Was tun, wenn ich Streit mit meiner Versicherung habe?
Kommt es zu Problemen mit der Versicherung – etwa weil ein Schaden nicht anerkannt oder nicht vollständig bezahlt wird – gibt es verschiedene Wege, Hilfe zu bekommen:
Gespräch mit dem Versicherer suchen – oft klärt sich ein Missverständnis.
Unabhängige Beratung bei einem Verbraucherschutzverband.
Ombudsmann für Versicherungen einschalten: Eine kostenlose Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Kunde und Versicherung vermittelt.
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