Werbung / Alle Vergleiche powered by Tarifcheck24 GmbH

Vollkaskoversicherung

Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs, einschließlich seiner mitversicherten Teile. Versichert sind, neben den Schadenereignisse der Teilkasko, nachfolgende Ereignisse:

Unfall 

Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis

Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere: 

  • Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem Bremsvorgang haben, z. B. Schäden an der Bremsanlage oder an den Reifen. 
  • Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Betriebsvorgangs eintreten, z. B. durch falsches Bedienen, falsches Betanken oder verrutschende Ladung. 
  • Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben. 
  • Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen, z. B. Rangierschäden am Zugfahrzeug durch den Anhänger. (Ausnahme: Manche Versicherungen bieten eine erweiterte Deckung durch "Anhängerschutzklauseln" an!)
  • Verwindungsschäden. 
  • Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die üblicherweise im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung des Fahrzeugs entstehen, gelten ebenfalls nicht als Unfallschaden. Beispiel: Schäden an der Ladeoberfläche eines Lkw durch Beladen mit Kies. 

Mut- oder böswillige Handlungen 

Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. 

  • Mutwillige Handlungen: Das sind vorsätzliche Schäden, die jemand absichtlich verursacht, ohne einen konkreten persönlichen Nachteil für dich zu wollen, z. B.: Jemand zerkratzt aus Langeweile dein Auto mit einem Schlüssel. Jugendliche treten einen Außenspiegel ab, weil sie "Blödsinn machen wollen". Motiv: Aus Spaß, Frust oder ohne besonderen Grund – aber absichtlich.
  • Böswillige Handlungen: Diese gehen noch einen Schritt weiter. Sie sind vorsätzliche Beschädigungen, die mit der Absicht geschehen, dir zu schaden oder dich zu ärgern, z. B.: Ein Nachbar beschädigt dein Auto, weil er Streit mit dir hat. Jemand schlägt aus Rache die Scheiben ein. Motiv: Bewusste Schädigung aus Hass, Neid, Rache etc.

Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.