Die Kaskoversicherung für Elektroautos im Schadensfall: Schutz & Leistungen im Überblick
Elektroautos bringen viele Vorteile – doch beim Thema Versicherung gibt es Besonderheiten, die du kennen solltest. In diesem Artikel erfährst du, welche Unterschiede es bei der Kaskoversicherung gibt, worauf du als E-Auto-Fahrer achten musst und welche Kosten im Schadensfall übernommen werden.

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Erinnerung: Was ist der Unterschied zwischen Vollkasko- und Teilkaskoversicherung?
Eine Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Dabei wird zwischen Teilkasko und Vollkasko unterschieden.
- Teilkasko: Deckt z.B. Schäden durch Diebstahl, Brand, Glasbruch, Wildschäden oder Elementarschäden ab. Wenn Du genauer wissen willst, was die Teilkasko im Einzelnen abdeckt, klicke hier.
- Vollkasko: Enthält alle Leistungen der Teilkasko und zusätzlich Schäden durch selbstverschuldete Unfälle sowie Vandalismus. Wenn Du genauer wissen willst, was die Vollkasko im Einzelnen abdeckt, klicke hier.
Was zahlt die Kaskoversicherung im Schadensfall?
Wie viel die Kaskoversicherung zahlt, hängt davon ab, wie stark dein Auto beschädigt wurde:
- Wenn dein Auto nur beschädigt ist und noch repariert werden kann, nennt man das einen Reparaturschaden.
- Wenn dein Auto so stark beschädigt ist, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt, oder wenn es ganz weg ist (z.B. gestohlen wurde), spricht man von einem Totalschaden.
Was zahlt die Versicherung, wenn das Fahrzeug kein Totalschaden ist und repariert werden kann?
Wenn dein Auto bei einem Unfall beschädigt wird, zahlt die Kaskoversicherung die Reparaturkosten, aber nur bis zu einer bestimmten Grenze. Diese Grenze hängt davon ab, ob und wie du das Auto reparieren lässt.
Variante a: Du lässt das Auto vollständig und fachgerecht reparieren
Dann zahlt die Versicherung die vollen Reparaturkosten, bis zu dem Betrag, den dein Auto vor dem Unfall noch wert war (sog. Wiederbeschaffungswert).
Wichtig: Du musst der Versicherung eine Reparaturrechnung vorlegen.
Kein Nachweis? Dann bekommst du weniger Geld – nämlich nur den Wert deines Autos vor dem Unfall abzüglich des Restwerts (also dem, was dein beschädigtes Auto noch wert ist).
✅ Beispiel A:
Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall): 10.000 €; Restwert (Wert des beschädigten Autos): 3.000 €; Reparaturkosten: 9.000 €.
Mit Reparaturnachweis
➡️ Die Versicherung zahlt: 9.000 €
Ohne Reparaturnachweis
➡️ Die Versicherung zahlt: 10.000 € – 3.000 € = 7.000 €
Variante b: Du reparierst nicht vollständig oder nicht fachgerecht
Die Versicherung zahlt nicht die echten Reparaturkosten, sondern nur das, was eine vollständige Reparatur theoretisch kosten würde – aber auch nur bis zum Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall ) minus dem Restwert (Wert des beschädigten Autos).
✅ Beispiel B:
Wiederbeschaffungswert: 10.000 €; Restwert: 3.000 €; (geschätzte) Reparaturkosten: 9.000 €
➡️ Die Versicherung zahlt: 10.000 € – 3.000 € = 7.000 €
Kurz gesagt:
Reparatur mit Rechnung: volle Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert.
Ohne Rechnung oder unvollständige Reparatur: Wiederbeschaffungswert, also der Wert vor dem Unfall, abzüglich Restwert.
Was zahlt die Versicherung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den du brauchst, um dir ein gleichwertiges Auto zu kaufen – also ein Fahrzeug gleichen Typs, Alters und Zustands, wie es dein Auto vor dem Schaden hatte. Die Versicherung schaut also: Was hätte ein vergleichbares Auto kurz vor dem Unfall noch gekostet?
🔍 Wie ermittelt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert?
Die Versicherung zieht Sachverständige oder spezielle Datenbanken heran (z.B. Schwacke, DAT oder Gutachten), um zu ermitteln:
Marktwert deines Fahrzeugs vor dem Schaden (Alter, Kilometerstand, Ausstattung, Zustand, Nachfrage)
Regionale Preise für vergleichbare Fahrzeuge (z.B. Gebrauchtwagenbörsen)
Händlerpreise, nicht Privatverkaufspreise (weil ein Geschädigter oft auf ein sofort verfügbares, gewartetes Fahrzeug angewiesen ist).
Welche weitere Kosten zahlt die Versicherung im Schadensfall?
Abschleppkosten
Wenn dein Auto nach einem Unfall nicht mehr fahren kann, zahlt die Kaskoversicherung die Abschleppkosten – aber nur bis zur nächstgelegenen Werkstatt, die den Schaden reparieren kann.
- Das ist meistens die nächste normale Kfz-Werkstatt.
- Wenn dein Auto oder der Schaden besondere Fachkenntnisse erfordert (z.B. bei E-Autos, Problemen mit der Elektronik oder bestimmten Marken), dann zahlt die Versicherung das Abschleppen zur nächsten passenden Fachwerkstatt oder Markenwerkstatt.
Wenn jemand anderes, z.B. Schutzbrief, der ADAC oder eine Mobilitätsgarantie die Abschleppkosten übernehmen muss, zahlt die Versicherung nichts. Denn dann ist ein Dritter zuständig.
Sachverständigenkosten
Die Versicherung zahlt die Kosten für einen Gutachter (Sachverständigen) nur, wenn sie ihn selbst beauftragt hat oder du vorher die Zustimmung der Versicherung bekommen hast. In der Regel kümmert sich die Versicherung selbst um den Gutachter. Du darfst im Kaskoschadenfall nicht einfach selbst einen Gutachter beauftragen, ohne das vorher mit der Versicherung abzusprechen.
Wenn du trotzdem einen eigenen Gutachter willst, musst du vorher die Erlaubnis der Versicherung einholen.
Wenn die Versicherung nein sagt und auf ihren eigenen Gutachter besteht, musst du das akzeptieren. Sonst bleibst du auf den Kosten sitzen.
Standgebühren
Wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall abgeschleppt wird und zunächst auf dem Hof des Abschleppunternehmers oder der Werkstatt abgestellt wird, berechnen der Abschleppunternehmer oder die Werkstatt sog. Standgebühren. Meist pro Tag. Erstattet die Kaskoversicherung auch Standgebühren?
Kurze Antwort: Wenn es nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen vereinbart ist, nein.
Lange Antwort: Unter bestimmten Voraussetzungen, ja.
- Die Übernahme der Standgebühren durch die Kaskoversicherung ist ausdrücklich in Versicherungsbedingungen vereinbart.
- Die Kaskoversicherung hat die Standgebühren verschuldet. Das ist immer dann der Fall, wenn Du als Kunde alles gemacht hast, die Versicherung hat aber beispielsweise die Reparatur noch nicht freigegeben oder den Sachverständigen für die Begutachtung nicht beauftragt. Natürlich hat die Versicherung dafür eine angemessene Zeit, es muss nicht alles taggleich stattfinden. Das schaffen die Sachbearbeiter aufgrund der Vielzahl der zu bearbeitenden Schadensfälle nicht. Wenn die Versicherung den Auftrag oder die Reparaturfreigabe verschlampt hat, haftet sie für die aufgelaufenen Standgebühren aus Vertragsverletzung.
Entsorgungskosten
Die Kosten für die Entsorgung des Fahrzeuges sind in der Regel von der Kaskoversicherung erstattungsfähig. Es sei denn, es ist in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.
Besonderheiten bei Elektroautos
Bei Elektroautos gibt es bauartbedingt im Schadensfall ein paar Besonderheiten, die zusätzlich zu beachten sind.
Abschleppen eines Elektroautos nach einem Unfall
Elektroautos dürfen oft nur von speziell geschultem Personal abgeschleppt werden, insbesondere, wenn der Verdacht besteht, dass ein Schaden am Hochvoltakku vorliegt.
Du solltest deshalb den Abschleppunternehmer bereits beim ersten Anruf darauf hinweisen, dass es sich um ein Elektrofahrzeug handelt.
Außerdem solltest Du auch mit der Versicherung absprechen, dass es sich um ein Elektrofahrzeug handelt und die nächstgelegene Partnerwerkstatt vielleicht nicht für die Reparatur geeignet ist und das Fahrzeug deshlab in eine Werkstatt des jeweiligen Fahrzeugherstellers muss.
Abschleppkosten nach einem Brand des Hochvoltakkus
Kommt es zu einem Brand des Akkus, wird es noch komplizierter. Dann müssen nämlich weitere besondere Sicherheitsvorgaben eingehalten werden (z.B. Lagerung in einem Wassercontainer zur Kühlung).
Hier gilt deshalb erst recht, dass Du sofort den Abschleppunternehmer darauf hinweisen solltest, dass es sich um einen Brand des Hochvoltsakkus eines Elektrofahrzeuges handelt. Denn nicht jeder Abschleppunternehmer hat das notwendige Equipment, um ein solches Fahrzeug abzuschleppen.
- Diese besonderen Bergungs- und Sicherheitsmaßnahmen können teurer sein – werden aber je nach Tarif nicht von jeder Versicherung in voller Höhe übernommen.
Entsorgungskosten
Wenn das E-Auto nicht mehr repariert werden kann, übernimmt die Kaskoversicherung in vielen Fällen die Kosten für die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs – inklusive Akku.
Die Entsorgung von Hochvolt-Akkus ist aber aufwendig und teuer. In vielen Fällen sind weitere Vorbereitungsarbeiten für den Transport erforderlich.
Je nach Versicherung ist das im Schutz enthalten – in einfachen Tarifen aber oft nicht.
Standgebühren
Elektrofahrzeuge dürfen nach einem Unfall manchmal nicht sofort bewegt werden. Wegen der Brandgefahr können längere Standzeiten entstehen. Hinzu kommt, dass die Standgebühren für beschädigte Elektrofahrzeuge oft höher sind, weil besondere Vorschriften eingehalten werden müssen (z. B. Lagerung in speziellen Quarantänezonen).
Diese höheren Standgebühren werden von vielen Versicherern übernommen – je nach Tarif. Hier unbedingt in die Versicherungsbedingungen schauen.
ACHTUNG: Kostenrisiko bei den Nebenkosten!
Diese oben genannten Nebenkosten sind bei einem Elektrofahrzeug sehr hoch.
Beispielsweise:
- Standgebühren = 30 bis 500 Euro pro Tag
- Abschleppkosten unter Einhaltung erhöhter Brandschutzvorschriften = mind. 500 Euro
- Abklemmen des Akkus für den Weitertransport = 2.000 – 5.000 Euro
- Entsorgung des Akkus = mind. 5.000 Euro
Bei dem Brand eines Elektrofahrzeuges können auch noch die Kosten für einen Wassercontainer zum Tauchen des Fahrzeuges dazukommen. Auch da sind wir im Bereich von 1.000 bis 2.000 Euro oder auch mehr.
Es ist also wichtig, sich genau anzusehen, was die konkrete Versicherung in welchem Tarif enthält und ob man ausreichend abgesichert ist.
Tipp: In den Versicherungsbedingungen deines Tarifs findest du, ob diese Punkte im Leistungsumfang enthalten sind. Gerade bei Elektroautos lohnt sich ein genauer Blick – denn nicht jede Versicherung bietet denselben Schutz.
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