Versicherungsinformationen
(nicht nur) für Elektroautofahrer
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Wie viel die Kaskoversicherung zahlt, hängt davon ab, wie stark dein Auto beschädigt wurde:
Wenn dein Auto nur beschädigt ist und noch repariert werden kann, nennt man das einen Reparaturschaden.
Wenn dein Auto so stark beschädigt ist, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt, oder wenn es ganz weg ist (z. B. gestohlen wurde), spricht man von einem Totalschaden.
Reparaturschaden
Wenn dein Auto bei einem Unfall beschädigt wird, zahlt die Kaskoversicherung die Reparaturkosten, aber nur bis zu einer bestimmten Grenze. Diese Grenze hängt davon ab, ob und wie du das Auto reparieren lässt.
Variante a: Du lässt das Auto vollständig und fachgerecht reparieren
Dann zahlt die Versicherung die vollen Reparaturkosten, bis zu dem Betrag, den dein Auto vor dem Unfall noch wert war (sog. Wiederbeschaffungswert). Wichtig: Du musst der Versicherung eine Reparaturrechnung vorlegen.
Kein Nachweis? Dann bekommst du weniger Geld – nämlich nur den Wert deines Autos vor dem Unfall abzüglich des Restwerts (also dem, was dein beschädigtes Auto noch wert ist).
✅ Beispiel a: Mit Reparaturnachweis
Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall): 10.000 €; Reparaturkosten: 9.000 €
➡️ Die Versicherung zahlt: 9.000 €
✅ Beispiel a: Ohne Reparaturnachweis
Wiederbeschaffungswert: 10.000 €; Restwert (Wert des beschädigten Autos): 3.000 €; Reparaturkosten: 9.000€
➡️ Die Versicherung zahlt: 10.000 € – 3.000 € = 7.000 €
Variante b: Du reparierst nicht vollständig oder nicht fachgerecht
➡️ Dann zahlt die Versicherung nicht die echten Reparaturkosten, sondern nur das, was eine vollständige Reparatur theoretisch kosten würde – aber auch nur bis zum Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall ) minus dem Restwert (Wert des beschädigten Autos).
✅ Beispiel b: Teilweise oder unvollständige Reparatur
Wiederbeschaffungswert: 10.000 €; Restwert: 3.000 €; (geschätzte) Reparaturkosten: 9.000 €
➡️ Die Versicherung zahlt: 10.000 € – 3.000 € = 7.000 €
Kurz gesagt:
Reparatur mit Rechnung: volle Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert.
Ohne Rechnung oder unvollständige Reparatur: nur der Wert vor dem Unfall abzüglich Restwert.
Totalschaden, Zerstörung, Verlust
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den du brauchst, um dir ein gleichwertiges Auto zu kaufen – also ein Fahrzeug gleichen Typs, Alters und Zustands, wie es dein Auto vor dem Schaden hatte. Die Versicherung schaut also: Was hätte ein vergleichbares Auto kurz vor dem Unfall noch gekostet?
🔍 Wie ermittelt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert?
Die Versicherung zieht Sachverständige oder spezielle Datenbanken heran (z. B. Schwacke, DAT oder Gutachten), um zu ermitteln:
Marktwert deines Fahrzeugs vor dem Schaden (Alter, Kilometerstand, Ausstattung, Zustand, Nachfrage)
Regionale Preise für vergleichbare Fahrzeuge (z. B. Gebrauchtwagenbörsen)
Händlerpreise, nicht Privatverkaufspreise (weil ein Geschädigter oft auf ein sofort verfügbares, gewartetes Fahrzeug angewiesen ist).
Besondere Regelungen bei Elektroautos
Bei Elektroautos gibt es im Schadensfall ein paar Besonderheiten, die zusätzlich wichtig sind:
Abschleppen nach einem Unfall:
- Elektroautos dürfen oft nur von speziell geschultem Personal abgeschleppt werden – vor allem bei Verdacht auf Schäden am Akku.
- Viele Versicherungen zahlen die Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt, die für E-Autos geeignet ist – nicht nur zur nächstgelegenen Werkstatt.
Abschleppkosten nach Akkubrand:
- Kommt es zu einem Brand des Akkus, müssen besondere Sicherheitsvorgaben eingehalten werden (z. B. Lagerung in einem Wassercontainer zur Kühlung).
- Diese besonderen Bergungs- und Sicherheitsmaßnahmen können teurer sein – werden aber je nach Tarif nicht von jeder Versicherung in voller Höhe übernommen.
Entsorgungskosten:
- Wenn das E-Auto nicht mehr repariert werden kann, übernimmt die Kaskoversicherung in vielen Fällen die Kosten für die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs – inklusive Akku.
- Die Entsorgung von Hochvolt-Akkus ist aufwendig und teuer. Je nach Versicherung ist das im Schutz enthalten – in einfachen Tarifen oft nicht.
Standkosten:
- Elektrofahrzeuge dürfen nach einem Unfall manchmal nicht sofort bewegt werden. Wegen der Brandgefahr können längere Standzeiten entstehen (z. B. in speziellen Quarantänezonen).
- Diese höheren Standgebühren werden von vielen Versicherern übernommen – je nach Tarif.
ACHTUNG: Kostenrisiko bei diesen Nebenkosten:
Diese Nebenkosten sind bei einem Elektrofahrzeug sehr hoch. Beispielsweise:
Bei dem Brand eines Elektrofahrzeuges können auch noch die Kosten für einen Wassercontainer zum Tauchen des Fahrzeuges dazukommen. Auch da sind wir im Bereich von 1.000 bis 2.000 Euro oder auch mehr.
Es ist also wichtig, sich genau anzusehen, was die konkrete Versicherung in welchem Tarif enthält und ob man ausreichend abgesichert ist.
Tipp: In den Versicherungsbedingungen deines Tarifs findest du, ob diese Punkte im Leistungsumfang enthalten sind. Gerade bei Elektroautos lohnt sich ein genauer Blick – denn nicht jede Versicherung bietet denselben Schutz.
Weitere erstattungsfähige Kosten
Abschleppen
Wenn dein Auto nach einem Unfall nicht mehr fahren kann, zahlt die Kaskoversicherung die Abschleppkosten – aber nur bis zur nächstgelegenen Werkstatt, die den Schaden reparieren kann.
🔧 Das ist meistens die nächste normale Kfz-Werkstatt.
🔧 Wenn dein Auto oder der Schaden besondere Fachkenntnisse erfordert (z. B. bei E-Autos, Problemen mit der Elektronik oder bestimmten Marken), dann zahlt die Versicherung das Abschleppen zur nächsten passenden Fachwerkstatt oder Markenwerkstatt.
Wenn jemand anderes – zum Beispiel ein Schutzbrief, der ADAC oder eine Mobilitätsgarantie – die Abschleppkosten übernehmen muss, zahlt die Versicherung nichts. Denn dann ist ein Dritter zuständig.
Sachverständigenkosten
Die Versicherung zahlt die Kosten für einen Gutachter (Sachverständigen) nur, wenn sie ihn selbst beauftragt hat oder du vorher die Zustimmung der Versicherung bekommen hast. In der Regel kümmert sich die Versicherung selbst um den Gutachter. Du darfst im Kaskoschadenfall nicht einfach selbst einen Gutachter beauftragen, ohne das vorher mit der Versicherung abzusprechen.
Wenn du trotzdem einen eigenen Gutachter willst, musst du vorher die Erlaubnis der Versicherung einholen.
Wenn die Versicherung nein sagt und auf ihren eigenen Gutachter besteht, musst du das akzeptieren – sonst bleibst du auf den Kosten sitzen.
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