Werbung / Alle Vergleiche powered by Tarifcheck24 GmbH

KFZ-Haftpflichtversicherung

Was ist die KFZ-Haftpflichtversicherung – und warum braucht man sie?

In Deutschland muss jedes Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen fährt, eine KFZ-Haftpflichtversicherung haben. Das schreibt das Gesetz im § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vor. Ohne diese Versicherung darf ein Auto nicht zugelassen und nicht gefahren werden.

Die Haftpflichtversicherung springt immer dann ein, wenn man mit dem eigenen Fahrzeug jemand anderem einen Schaden zufügt – also z. B. bei einem Unfall. Dabei geht es nicht nur um Schäden am Auto des anderen. Auch Personenschäden (wenn jemand verletzt wird) oder Sachschäden (z. B. an einem Zaun, Fahrrad oder an einer Hauswand) sind abgedeckt.

Wie weise ich nach, dass ich versichert bin?

Wenn du dein Auto anmeldest, musst du nachweisen, dass du eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast. Das machst du mit einer elektronischen Versicherungsbestätigung – kurz eVB-Nummer. Diese bekommst du von deiner Versicherung, sobald der Vertrag abgeschlossen ist.

Wie hoch bin ich eigentlich versichert? – Die Deckungssummen

Die KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die du anderen mit deinem Auto zufügst. Aber bis zu welcher Summe? Das nennt man "Deckungssumme".

Gesetzlich vorgeschrieben sind:

- 7,5 Millionen Euro für Personenschäden (wenn jemand verletzt oder getötet wird),

- 1,22 Millionen Euro für Sachschäden,

- 50.000 Euro für Vermögensschäden (z. B. Verdienstausfall).

Das klingt nach viel – und ist gesetzlich auch das Minimum. Viele Versicherungen bieten aber deutlich höhere Deckungssummen an, zum Beispiel 50 oder 100 Millionen Euro pauschal. Das kostet meist nur wenig mehr, gibt aber deutlich mehr Sicherheit – vor allem bei schweren Unfällen mit mehreren Beteiligten.

Für Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen gibt es keine gesetzlichen Mindestvorgaben. Die Leistungen und Deckungssummen können je nach Versicherungsgesellschaft und gewähltem Tarif daher ganz unterschiedlich ausfallen.

Wer ist mitversichert?

Die KFZ-Haftpflichtversicherung schützt nicht nur dich als Versicherungsnehmer. Versichert ist auch, wer mit deinem Einverständnis das Fahrzeug fährt – also z. B. Familienmitglieder, Freunde oder Kollegen. Wichtig ist nur, dass die Person eine gültige Fahrerlaubnis hat und das Fahrzeug nicht für verbotene Zwecke nutzt (z. B. illegale Rennen).

Auch der Halter und der Eigentümer des Fahrzeugs sind mitversichert – selbst wenn sie nicht selbst fahren. Mitfahrer (z. B. deine Beifahrer) sind ebenfalls durch die Haftpflicht geschützt, falls ihnen durch einen Unfall etwas passiert.

Was ist nicht versichert?

Die KFZ-Haftpflichtversicherung springt in vielen Fällen ein – aber nicht in allen. Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel:

- wenn du vorsätzlich einen Unfall verursachst,

- wenn du ohne gültigen Führerschein fährst,

- wenn du unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fährst,

- bei Rennen (auch "illegalen Autorennen" genannt),

In solchen Fällen ist die Versicherung zwar gesetzlich verpflichtet, dem Geschädigten zu helfen, aber sie kann sich das Geld später von dir zurückholen.

Wer kümmert sich um den Schaden?

Wird jemand durch dein Auto geschädigt, hat er das Recht, direkt deine Versicherung zu kontaktieren – ohne erst mit dir selbst zu sprechen. Dieses Recht nennt sich Direktanspruch (geregelt in § 115 VVG). Das heißt: Deine Versicherung kümmert sich um alles, prüft, ob der Schaden gerechtfertigt ist, und regelt alles Nötige mit dem Unfallgegner. Das ist für dich als Versicherungsnehmer ein großer Vorteil – du musst dich nicht selbst mit Forderungen herumschlagen, und, wenn der Unfallgegner dich und deine Versicherung verklagt, stellt dir deine Versicherung für das gerichtliche Verfahren sogar einen Anwalt.

Wie findet man die Versicherung des Unfallverursachers heraus?

Oft tauscht man am Unfallort die Daten aus – also Namen, Adresse und auch die Versicherung. Aber manchmal ist das nicht möglich, zum Beispiel:

- Der Unfallverursacher ist verletzt und nicht ansprechbar.

- Er kennt seine aktuelle Versicherung nicht (z. B. nach einem Wechsel).

- Er hat die Versicherungsdaten nicht dabei.

- In solchen Fällen hilft der Zentralruf der Autoversicherer weiter. Dort kannst du kostenlos herausfinden, bei welcher Versicherung der andere Fahrer versichert ist:

- Telefonisch: 0800 250 260 0 (kostenlos) Auf Wunsch wirst du sogar direkt mit der richtigen Versicherung verbunden.

- Online: www.zentralruf.de
 

Was passiert bei Fahrerflucht oder wenn der Verursacher nicht bekannt ist?

Manchmal ist der Unfallverursacher nicht auffindbar – etwa bei Fahrerflucht oder wenn der Verursacher im Ausland unterwegs ist. Auch in solchen Fällen steht das Opfer nicht allein da.

Wenn der Unfallgegner flüchtet und man den Schaden nicht über eine gegnerische Versicherung regulieren kann, hilft in bestimmten Fällen die Verkehrsopferhilfe e. V. weiter. Das ist ein Verein, der von den Autoversicherern getragen wird und Geschädigten hilft, wenn es keine zahlungsfähige Versicherung gibt. Die Verkehrsopferhilfe springt zum Beispiel auch ein, wenn der Verursacher nicht versichert war oder das Fahrzeug vorsätzlich und widerrechtlich als "Tatwaffe" eingesetzt wurde.

Wichtig: Bei Fahrerflucht sollte man sofort die Polizei einschalten und den Unfall dokumentieren.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.