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Rechtsprechung

OLG Hamm, Urteil vom 10.04.2024 - 20 U 99/23

"Neupreis" ist nach Ziff. A.2.5.18 "der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs aufgewendet werden muss. [...] Maßgeblich ist jeweils die unverbindliche Empfehlung des Herstellers am Tag des Schadenereignisses abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe." Bei dem Herstelleranteil nach Ziff. 4 Spiegelstrich 5 der zum Unfallzeitpunkt geltenden Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (sog. Umweltbonus) vom 28. Mai 2019 (BAnz AT 05.06.2019 B1) handelt es sich nicht um einen "orts- und marktüblichen Nachlass". Folglich ist der Umweltbonus bei der Neupreisentschädigung nicht in Abzug zu bringen.  

Für die geleaste Batterie ist der Kaufpreis abzüglich dem Abzug Neu für Alt zu erstatten. Dies gilt auch, wenn die Batterie nach dem Unfall "gänzlich wertlos und nicht mehr zu gebrauchen" war. 

Das ganze Urteil findest du hier
 

Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 09.09.2020 - VIII ZR 389/18

Bei vorzeitiger Beendigung eines Kraftfahrzeug-Leasingvertrags (beispielsweise aufgrund Diebstahls des Fahrzeugs) steht die den Wiederbeschaffungswert übersteigende Neuwertspitze einer Versicherungsleistung aus einer vom Leasingnehmer auf Neupreisbasis abgeschlossenen Vollkaskoversicherung nicht dem Leasinggeber, sondern dem Leasingnehmer zu

Das ganze Urteil findest du hier

 

LG Berlin, Beschluss vom 31.8.2023 - 44 S 33/23

1. Weder die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des § 7 StVG (sog. Halterhaftung), noch die Haftung für vermutetes Verschulden nach § 18 StVG sind auf Elektrokleinstfahrzeuge i.S.d. § 1 eKFV (sog. E-Scooter) anwendbar; auch eine analoge Anwendung scheidet aus.

2. Im Falle des Umfallens eine E-Scooters kann nicht im Wege eines Anscheinsbeweises der Rückschluss auf ein unsachgemäßes Abstellen oder sonstiges Verschulden des Abstellenden geschlossen werden.

3. Es besteht keine allgemeine Verkehrssicherungspflicht dahingehend, dass E-Scooter stets so abzustellen bzw. zu sichern sind, dass auch bei einem Umstoßen durch Dritte keinerlei Schäden entstehen können.

Den Volltext des Beschlusses findest Du hier

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