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Haftpflichtversicherung

Wenn du in einen Verkehrsunfall geraten bist, an dem du keine Schuld trägst, hast du Anspruch auf vollen Schadensersatz durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung. Grundlage ist das Schadensersatzrecht (§ 249 BGB), das besagt: Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten.

Damit du weißt, was dir im Detail zusteht, findest du hier eine Übersicht aller gängigen Schadenspositionen, die du bei der gegnerischen Versicherung geltend machen kannst.

🛠️ 1. Reparaturkosten oder 🔁 Totalschaden

Wenn dein Fahrzeug beschädigt, aber reparaturfähig ist, muss die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten übernehmen.

Du darfst die Reparatur in einer Werkstatt deiner Wahl durchführen lassen (auch Markenwerkstatt).

Du kannst auch auf Gutachtenbasis abrechnen, wenn du das Fahrzeug nicht reparieren lässt (sogenannte fiktive Abrechnung).

Reparaturkosten müssen im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren liegen (i. d. R. max. 130 % des Wiederbeschaffungswerts, sog. 130 %-Grenze).

Ist dein Fahrzeug so stark beschädigt, dass eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist (Totalschaden), bekommst du:

Den Wiederbeschaffungswert: Das ist der Betrag, den du brauchst, um dir ein vergleichbares Fahrzeug vor dem Unfallzustand wieder zu beschaffen.

Abzüglich des Restwerts: So viel ist dein beschädigtes Fahrzeug im Ist-Zustand noch wert.

🔎 Die Versicherung darf nicht einfach einen Internet-Restwert ansetzen, sondern muss konkrete, realistische Angebote belegen.

Wann ein Totalschaden vorliegt und was, wann zu ersetzen ist, ergibt sich aus dem sog. 4-Stufen-Modell des BGH:

Schematische Darstellung des 4-Stufen-Modell des BGH

💰 3. Wertminderung (merkantiler Minderwert)

Auch wenn das Auto fachgerecht repariert wurde, kann es durch den Unfall an Marktwert verlieren – besonders bei neueren Fahrzeugen.

➡️ Diese Wertminderung muss von der Versicherung zusätzlich ersetzt werden.
Ein Sachverständiger beziffert den Betrag (z. B. 300–1.500 € je nach Fahrzeug und Schaden).

🚗 4. Nutzungsausfallentschädigung

Kannst du dein Fahrzeug nach dem Unfall für einige Zeit nicht nutzen, weil es in der Werkstatt steht, bekommst du entweder:

Einen Mietwagen (s. Punkt 5),
oder

eine pauschale Entschädigung pro Tag, die je nach Fahrzeugklasse ca. 20–100 € beträgt.

🔧 Die Dauer richtet sich nach der Reparaturzeit oder der Wiederbeschaffungsdauer (bei Totalschaden i. d. R. 7–14 Tage).

🚙 5. Mietwagenkosten

Möchtest du während der Ausfallzeit mobil bleiben, kannst du dir auf Kosten der Versicherung einen Mietwagen nehmen.

Wichtig:

Nur ein Fahrzeug vergleichbarer Klasse.

Du bist verpflichtet, kostengünstige Angebote zu wählen (z. B. über Mietwagenportale).

Bei Privatnutzung musst du ggf. Eigenanteile tragen.

Bei längerer Mietdauer kann es sein, dass nur teilweise erstattet wird.

📄 6. Gutachterkosten

Ab einer Schadenhöhe von etwa 750 € darfst du selbst einen unabhängigen Sachverständigen (Kfz-Gutachter) beauftragen.

➡️ Die Versicherung muss die Gutachterkosten vollständig übernehmen, auch wenn du ihn selbst auswählst.

Achtung:

Bei sogenannten Bagatellschäden (unter 750 €) reicht meist ein Kostenvoranschlag – dann werden Gutachterkosten nicht übernommen.

⚖️ 7. Anwaltskosten

Du darfst bei einem unverschuldeten Unfall einen Rechtsanwalt einschalten – auch bei scheinbar „einfachen Fällen“.

➡️ Die gegnerische Versicherung muss auch diese Kosten übernehmen, denn sie gehören zum Schadensersatz.

Das ist besonders sinnvoll, um deine Rechte und alle Ansprüche vollständig durchzusetzen und Kürzungen durch die Versicherung zu vermeiden.

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, solltest Du immer einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Einerseits weiß er am besten, was Dir in welcher Höhe zusteht. Andererseits erleichtert es zum Teil auch den Sachbearbeitern der Versicherung die Arbeit, da Sie mit dem Rechtsanwalt fachlich auf Augenhöhe sprechen können. 

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📦 8. Weitere erstattungsfähige Schadenspositionen

Je nach Fall können dir auch folgende Nebenkosten ersetzt werden:

Abschleppkosten zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt,

Entsorgungskosten bei Totalschaden,

Kosten für Ab- und Anmeldung des neuen Fahrzeugs,

Kosten für Fahrzeugreinigung oder Desinfektion, wenn notwendig,

Standgebühren bei längerer Standzeit des beschädigten Fahrzeugs (z. B. auf dem Werkstatthof).

📎 9. Auslagenpauschale

Die Versicherung zahlt dir eine Pauschale von etwa 20–30 € für kleine Aufwendungen wie: Telefonate, Porto, Kopierkosten, Fahrten zur Werkstatt.

➡️ Du musst hierfür in der Regel keine Belege vorlegen, die Pauschale wird automatisch anerkannt, wenn sie geltend gemacht wird. Nur, wenn du konkret höhere Kosten geltend machst, bspw. Reisekosten, Telefonate ins Ausland, um z.B. die Rückführung des Fahrzeuges zu regeln, o.ä., muss du dies belegen. 

❗ Wichtige Hinweise

Du bist nicht verpflichtet, ein "Schadenmanagement" oder eine Werkstattbindung der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.

Du darfst frei wählen: Werkstatt, Gutachter, Anwalt. 

Du hast Anspruch auf vollständigen Schadensersatz – nicht auf "kulante" Teilbeträge.

✅ Fazit

Bei einem unverschuldeten Unfall hast du umfangreiche Rechte. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, alle tatsächlich entstandenen Schäden zu ersetzen – sowohl am Fahrzeug als auch an dir selbst (z. B. bei Personenschäden, Verdienstausfall etc.).

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