Teilkaskoversicherung - Schäden & Leistungen einfach erklärt

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Was ist bei der Teilkaskoversicherung versichert?

Die Teilkasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die nicht selbst verschuldet wurden und nicht unter die gesetzliche Haftpflicht fallen. Sie versichert u.a.:

  • Brand und Explosion
  • Diebstahl und Raub
  • Glasbruch
  • Sturmschäden, Hagel, Blitzschlag
  • Zusammenstoß mit Haarwild
  • Kurzschluss an der Verkabelung (z.B. durch Marderbiss)

Unterschiede zur Vollkaskoversicherung

Im Gegensatz zur Vollkasko zahlt die Teilkasko nicht bei selbst verursachten Unfällen oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte (Vandalismus). Sie ist günstiger – deckt aber nur bestimmte Schadenarten.

Welche Schäden sind im Detail versichert?

Brand und Explosion

Versichert sind Brände mit Flammenbildung sowie Explosionen durch die Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen. Kein Schutz besteht bei Schmor- und Sengschäden ohne Flammen.

Wichtig: Der Brand oder die Explosion muss nicht vom eigenen Fahrzeug ausgehen. Auch wenn dein Fahrzeug durch ein Feuer oder eine Explosion in der Nähe beschädigt wird, besteht Versicherungsschutz. Beispiel: Dein Fahrzeug wird am Silvesterabend durch Feuerwerk beschädigt oder dein Fahrzeug steht vor einer Bank, in dem der Geldautomat gesprengt wird. 

Diebstahl, Raub und Unterschlagung

Versichert ist die Entwendung in nachfolgenden Fällen: 

  • Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.
  • Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug weder zum Gebrauch in seinem eigenen Interesse, noch zur Veräußerung noch unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird.
  • Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht, z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehöriger ist.

ACHTUNG: Vorsichtig solltest du beispielsweise sein, wenn du das Fahrzeug einem Kaufinteressenten zur Probefahrt überlässt. Wenn er mit dem Fahrzeug nicht wieder kommt, wäre das eine nicht versicherte Unterschlagung, weil Du ihm das Auto zum Gebrauch überlassen hattest. Lass Dir deshalb immer den Ausweis oder den Führerschein geben und behalte ihn, bis der Kaufinteressent mit dem Fahrzeug wieder zurück ist. 

Für die Abgrenzung von Diebstahl und Unterschlagung gibt es eine ganz einfache Faustformel: Wenn Du jemanden etwas gibst und er es Dir nicht zurückgibt, ist es Unterschlagung, wenn sich jemand etwas von Dir, ohne Dein Wissen, nimmt und nicht wiederbringt, ist es Diebstahl. 

Naturereignisse

Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden

Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. 

Zusammenstoß mit Tieren - Haarwild & mehr

Versichert ist, immer der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes (z. B. Reh, Wildschwein). 

Viele Versicherungen gehen heute aber weiter und versichern auch Unfälle mit anderen Tieren, zum Beispiel mit Hunden, Pferden oder Kühen.

Wichtig: Nicht jede Versicherung macht das automatisch! Welche Tierunfälle versichert sind, hängt oftmals vom Versicherungstarif ab: In günstigen Basistarifen sind oft nur Wildunfälle mit Haarwild aus dem Jagdgesetz (z. B. Rehe, Wildschweine) abgesichert. In höherwertigen Tarifen sind meistens alle Tierarten mitversichert. 

Tipp: Schau dir die genauen Versicherungsbedingungen oder deinen Tarifvergleich gut an – es kann sich lohnen!

Glasbruch

Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. 

Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. 

Nicht versichert sind in der Regel Folgeschäden. Folgeschäden sind bspw. Steuergeräte, Leuchtmittel, also die Glühbirne im Schweinwerfer, oder auch die Feinstaubplakette. Aber auch hier kommt es auf die Versicherungsbedingungen im Einzelfall an. Dort kann natürlich geregelt sein, dass Folgeschäden generell oder auch nur bestimmte Folgeschäden erstattet werden. 

Kurzschlussschäden

Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss

Folgeschäden sind in der Regel nicht versichert, kann vertraglich aber vereinbart sein. Folgeschäden sind häufig Schäden an Steuergeräten, die durch den Kurzschluss entstanden sind. 

Aber auch hier kommt es wieder auf die Versicherungsbedingungen im Einzelfall an. Dort kann natürlich geregelt sein, dass Folgeschäden generell oder auch nur bestimmte Folgeschäden oder Folgeschäden bis zu einer bestimmten Schadenhöhe, bspw. 5.000 Euro, erstattet werden. 

Was ist in der Teilkasko nicht versichert?

Die Teilkasko leistet nicht bei:

  • selbst verschuldeten Unfällen
  • Vandalismus (mutwillige Beschädigung durch Dritte)
  • Betriebsschäden durch Fehlbedienung oder Abnutzung
  • Schäden durch bekannte oder vorhersehbare Risiken
  • Nutzung durch unberechtigte Fahrer (z.B. bei Diebstahl durch Werkstattpersonal)

Für wen lohnt sich die Teilkasko und wann lohnt sich eine Teilkasko nicht mehr?

Die Teilkasko lohnt sich besonders:

  • bei älteren Fahrzeugen, bei denen sich Vollkasko nicht mehr rechnet
  • wenn das Fahrzeug nicht mehr finanziert oder geleast ist
  • für Fahrer mit hoher Schadenfreiheitsklasse, die sparen wollen
  • wenn du in einer Region mit hohem Diebstahl- oder Hagelrisiko wohnst.

Tipp: Teilkaskoversicherungen werden mittlerweile so billig angeboten, dass es sich eigentlich immer lohnt, sein Auto wenigstens Teilkasko zu versichern. 

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Was kostet die Teilkaskoversicherung für dein Elektroauto?

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